Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, wird sich die Zahl der Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Wärmepumpen sowie PV-Anlagen und Batteriespeichersysteme erhöhen. Diese Anwendungen belasten das Netz stärker als herkömmliche Verbraucher und eine höhere Gleichzeitigkeit der Nachfrage ist zu erwarten. Um die Netzstabilität sicherzustellen und gleichzeitig den Betrieb dieser Verbrauchseinrichtungen mit möglichst wenig steuernden Eingriffen zu ermöglichen, gilt seit dem 1. Januar 2024 die Neuregelung gemäß § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) der Bundesnetzagentur.
Die Regelung sieht vor, dass Netzanschlüsse für Verbrauchseinrichtungen nicht mehr verweigert, und somit vereinfacht und beschleunigt werden und die Nutzer gleichzeitig von reduzierten Netzentgelten profitieren. Im Gegenzug müssen die Betreiber solcher Anlagen die netzorientierte Steuerung der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen bei hoher Netzbelastung akzeptieren.
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