Gemäß §5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer (Eigentümer/Betreiber) dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung sowie in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
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