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22.02.2023

Geräteprüfung in Betrieben

Gemäß §5 der DGUV Vorschrift 3 hat der Unternehmer (Eigentümer/Betreiber) dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme, der Wiederinbetriebnahme nach einer Änderung oder Instandsetzung sowie in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.

Bei Fragen kommen Sie auf uns zu, wir helfen Ihnen gerne weiter.



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